Mantelerlass wird gestaffelt in Kraft gesetzt

Seit der Medienmitteilung des Bundesrats am 20. November 2024 herrscht Gewissheit: Die am 9. Juni 2024 mit dem Mantelerlass angenommenen Gesetzesänderungen werden gestaffelt in Kraft gesetzt. Vorgesehen sind zwei Änderungspakete, die per 1. Januar 2025 bzw. per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Auf Gesetzesstufe sind alle Änderungen bereits seit dem 29. September 2023 bekannt (vgl. Schlussabstimmungstext). Für die Änderungen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten werden, hat der Bundesrat nun auch das zugehörige erste Verordnungspaket publiziert. In welchen Punkten die revidierte Stromversorgungsverordnung (revStromVV) und die revidierte Energieversorgungsverordnung (revEnV) von den im Februar 2024 in die Vernehmlassung geschickten Entwürfen abweichen, wird Gegenstand eines nächsten Blogs sein.

Das zweite Verordnungspaket zu den Neuerungen per 1.1.2026 wird gemäss Bekanntgabe des Bundesrats voraussichtlich in Q1/2025 verabschiedet.

Die Aufteilung der wichtigsten Neuerungen auf die zwei Pakete ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung schreibt, soll der Strombranche mit der gestaffelten Inkraftsetzung genügend Zeit für die Umsetzung der Neuerungen gegeben werden. Die gestaffelte Inkraftsetzung ist aber nicht nur im Hinblick auf den Aufwand zu begrüssen, der durch die Umsetzung der zahlreichen Neuerungen bei den Verteilnetzbetreibern entstehen wird. Sie ist mit Blick auf die tarifrelevanten Vorgaben in Zusammenhang mit der Neuregulierung der Grundversorgung und des Messwesens auch notwendig. Diese Neuerungen wären auf den 1. Januar 2025 gar nicht umsetzbar gewesen.

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