Die Teilmarktöffnung wird auch nach Inkrafttreten der StromVG-Revision (voraussichtlich) per 1.1.2025 beibehalten. Das, nachdem die vom Bundesrat im StromVG-Entwurf 2021 vorgeschlagene volle Strommarktöffnung im Parlament 1-2 Jahre später kein Thema mehr war. Mit der Teilmarköffnung bleibt es bei der bekannten Grundversorgung der festen Endverbraucher durch die Verteilnetzbetreiber. Die Regulierung der Grundversorgung wird aber grundlegend angepasst. Zukünftig (frühestens für das Tarifjahr 2026) müssen die Verteilnetzbetreiber für die Grundversorgung und den Markt jeweils ein getrenntes Beschaffungsportfolio ausweisen.

Das bedeutet konkret
- zwei Beschaffungsstrategien – eine für die Grundversorgung, eine für den Markt,
- die Zuweisung von Bezugsverträgen zum Grundversorgungs- oder Marktportfolio (Teilmengen-Zuweisungen [bspw. 30% Grundversorgung, 70% Markt] sind zulässig, zeitliche Differenzierungen [bspw. Jahre 1-3 Grundversorgung, Jahre 4-5 Markt] aber nicht),
- die buchhalterische Trennung der Beschaffungen und die Ausweisung der Grundversorgungskosten an die ElCom mittels Kostenträgerrechnung bzw. Nachtrag und
- last but not least das Ende der Durchschnittspreismethode.
In diesem Zusammenhang haben die Verteilnetzbetreiber zahlreiche und grundlegende neue Vorgaben zu beachten:
- In der Grundversorgung sind
- ein Mindestanteil der «erweiterten Eigenproduktion aus erneuerbaren Energien aus dem Inland»* und
- ein Mindestanteil von inländischer Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzusetzen.
* im nächsten Beitrag wird erläutert, was diese Begriffskette genau bezeichnet
- Die Beschaffungsstrategie der Verteilnetzbetreiber muss sie gegen Marktpreisschwankungen absichern.
- Das Standardstromprodukt muss insbesondere auf der Nutzung von inländischer erneuerbarer Energie beruhen.
- Die Tarifbildung basiert nur noch auf dem Grundversorgungsportfolio (Abwendung von der Durchschnittspreismethode; Beibehaltung der Gestehungskostenregulierung).
Was diese neuen Vorgaben für die Verteilnetzbetreiber konkret bedeuten, wird in den nächsten Beiträgen erläutert.