Die (Über-)Regulierung ist in der Schweiz nicht nur im Strom- und Energiebereich ein vieldiskutiertes Thema. Gerade in diesem Sektor hat die Regulierungsdichte aber kontinuierlich zugenommen; vom Inkrafttreten der Stromversorgungsgesetzgebung (2008/2009) über das neue Energiegesetz im Rahmen der Energiestrategie 2050 (2018) bis hin zum Inkrafttreten des Mantelerlasses (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien; 2025/2026).
Die nachfolgende Grafik zeigt das tatsächliche Ausmass dieser Zunahme und stellt dar, wie sich das Regelungsvolumen mit dem Stromabkommen CH-EU weiter entwickeln würde. Als Indikator für diese Entwicklung wurde auf die Anzahl der Wörter in den jeweiligen Regelungserlassen abgestellt.

Disclaimer
Die der obenstehenden Grafik zugrunde liegende Datenanalyse wurde mithilfe einer künstlichen Intelligenz (Red Ink) gemacht. Die KI wurde angewiesen, in den bereitgestellten PDF-Dokumenten die Wörter zu zählen und dabei nur zusammenhängende Buchstabenfolgen als Wörter zu werten. Nicht-sprachliche Elemente wie Paragrafenzeichen, reine Jahreszahlen, Artikelnummern oder systematische Rechtssammlungsnummern wurden ignoriert.
Methodische Hinweise
Für die Datenpunkte 1.1.2004 bis 1.1.2026 (Schweizer Recht) wurden die jeweils gültigen Fassungen des Energiegesetzes (EnG), des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) sowie der dazugehörigen Verordnungen (EnV, StromVV) in die Wortzählung einbezogen. Umfasst sind somit alle Erlasse mit den SR-Nummern 730.0[…] und 734.7[…]. Erfasst wurde stets der ganze Erlass (inkl. allfälliger Anhänge).
Für den letzten Datenpunkt (Stromabkommen) wurde der Stand des Schweizer Rechts am 1.1.2026 ergänzt um die in den Anhängen I und VI des Stromabkommens aufgeführten EU-Rechtsakte. Verwendet wurde jeweils die aktuelle konsolidierte Fassung gemäss EUR-lex. Das bedeutet, dass die in den Anhängen I und VI des Stromabkommens genannten technischen Anpassungen der Einfachheit halber nicht berücksichtigt worden sind.